Bengal du Mont St. Aubert

Bengal du Mont St. Aubert

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaufpreis und Anzahlung

Der Kaufpreis richtet sich nach Schönheit der Katze und dem Verwendungszweck (Zuchttier oder Liebhabertier). Im Kaufpreis inbegriffen sind die Kosten für zwei Impfungen dem Alter entsprechend, Stammbaum, Entwurmung, Mikrochip).

Die Anzahlung beträgt CHF 500.—. Will der Käufer vom Kauf zurücktreten, wird die Anzahlung nicht rückerstattet. Einzig für den Fall, dass wir die Katze nicht aushändigen können, wird die Anzahlung zurückerstattet.

Der Restbetrag des Kaufpreises ist bis spätestens am Tag der Abholung der Katze zu entrichten.

Gewährleistung
Wir gewährleisten die Richtigkeit der Stammbucheintragungen und die Reinrassigkeit der Katze. Zudem versichern wir, dass die Katze zum Zeitpunkt der Übergabe gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist sowie mehrmals entwurmt wurde. Die Katze wurde dem Alter entsprechend geimpft und erhielt zudem eine zweite Schutzimpfung gegen Leukose, Rhinotracheitis, Calcivirus-Infektion sowie Panleukopenie. Ferner ist das Tier frei von Parasiten.
Wir versichern, dass uns keine offensichtlichen Mängel sowie erworbene oder vererbte Krankheiten bekannt sind. Wir haften nicht für verborgene Mängel und Krankheiten. Spätere Ansprüche des Käufers an Schadenersatz oder Wertminderung wegen Mängeln, die nach Übergabe der Katze auftreten, sind uns gegenüber ausgeschlossen.

Die Elterntiere werden auf Coccidiose, Cryptosporidien, Giardien, Tritrichomonas und Würmer ohne positive Befunde getestet. Zudem sind die Elterntiere HCM und PKD geschallt sowie PKDef und PRA negativ getestet.

Wir übernehmen keine Verantwortung für Wesensentwicklungen, die vor dem Verkauf nicht feststellbar waren oder sich nach dem Verkauf durch Haltungsfehler entwickelten. Mit der Übergabe übernimmt der Käufer die volle Verantwortung gegenüber der Katze, was Haltung und Pflege anbelangt.

Gesundheitsgarantie
Wir garantieren für 3 Tage ab Übergabezeitpunkt für die Gesundheit der Katze. Sollte die Katze innerhalb der Garantiezeit schwer erkranken und es einerseits weder dem Käufer und dessen Tierarzt möglich ist, der Katze zu helfen, und andererseits die Katze nachweislich bereits beim Übergabezeitpunkt an der Erkrankung gelitten haben, werden wir die Katze austauschen.
Ebenfalls garantieren wir für 6 Monate für Ersatz, sollte die im Vertrag erwähnte Katze an nachweislich angeborenen oder genetischen Krankheiten sterben.
Die Garantieleistung ist nur gegeben, wenn wir innerhalb von 3 Tagen bei gesundheitlichen Problemen durch ein tierärztliches Attest/Behandlungsbericht informiert werden.
In allen Fällen muss der Käufer uns die Katze auf eigene Kosten zurückbringen und ebenfalls sein Austauschtier abholen.

Bei der Übergabe ist die Katze mit einem Microchip versehen und in der Schweizer Datenbank ANIS registriert. Wir händigen wir dem Käufer den Impfpass und die Papiere der Katze aus. Käufer, welche ihre Katze nicht zu Zuchtzwecken kaufen, erhalten nach tierärztlicher Bestätigung der Sterilisation den Stammbaum. Dies muss vor Erreichen des 9. Altersmonates der Katze geschehen.

Verkauf als Zuchttier
Wird die Katze als Zuchttier verkauft und kann bis zum Alter von 18 Monaten nach abermaligem Decken keine Nachkommen zeugen, bieten wir dem Käufer eine neue Zuchtkatze für CHF 1000.— an oder erstatten 40% des Kaufpreises zurück.
Der Käufer verpflichtet sich, die Katze ausschliesslich für sich selbst zu erwerben. Eine Weiterveräusserung der Katze, eine Abgabe, Tausch oder Schenkung an eine andere Zucht ist nicht erlaubt. Sollten sich Gründe ergeben, aus denen die verkaufte Katze nicht behalten werden kann, so gilt uns das Vorkaufsrecht.
Kitten aus dieser Katze können als Zuchttiere verkauft werden, mit der Ausnahme von männlichen Nachkommen in die Niederlande oder in die Schweiz.

Verkauf als Liebhabertier
Der Käufer verpflichtet sich, die Katze zu kastrieren. Bei tierärztlicher Attestierung wird dem Käufer der Originalstammbaum ausgehändigt.